Oberirdisch aufgestellte Lebendfangfallen seien bei extremen Minustemperaturen nicht tierschutzgerecht. Darauf weist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hin und meint das offensichtlich ernst.
Steinmarder in der Falle. Foto: Andre Westerkamp |
Jagdreferent Heimo von Elsbergen war offensichtlich in Faschingslaune, als er sich in einem Schreiben an die Unteren Jagdbehörden auf § 1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes bezog. Demnach gehöre die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit.
Das Umweltministerium NRW erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Betrieb oberirdisch aufgestellter Lebendfangfallen bei extremen Minusgraden als tierschutzwidrig anzusehen ist. Das gleiche Ministerium will aber die Fütterung von Schalenwild eingrenzen. Der Tierschutz ist für diese Behörde offensichtlich teilbar. sd