Patienten, die auf Anordnung eines Arztes Cannabis zur Schmerzbehandlung konsumieren, kann für die Dauer der Behandlung der Jagdschein entzogen werden. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Januar 2018 mit (Az. 21 CS 17.1521).
Medizinisches Cannabis wird vor allem in der Schmerztherapie angewendet.
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Ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach (Bayern) hatte sich an den Verwaltungsgerichtshof in München gewandt, da das zuständige Landratsamt seinen Jagdschein einschließlich Waffenbesitzkarte eingezogen hatte. Dieser verwies jedoch auf ein vorgelegtes fachpsychologisches Gutachten, das besagt, dass auch bei medizinisch begründetem Konsum von Cannabis nicht gewährleistet sei, dass betroffene Personen verlässlich mit Waffen und Munition umgehen können. Zudem fehle es bislang an klinischen Studien, die ausreichend sichere Rückschlüsse über die Cannabisverwendung unter medizinischer Aufsicht zulassen. lf