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Keine außerordentliche Versammlung beim BJV

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Das Amtsgericht München hat gegen die Kreisgruppen entschieden (Symbolbild: Romolo Tavani stock.adobe.com)

Amtsgericht entscheidet gegen Kreisgruppen. Beschwerde gegen das Urteil möglich

Die 21 Kreisgruppen des Bayerischen Jagdverbandes, die eine außerordentliche Mitgliederversammlung forderten, sind vorerst gescheitert. Grund für das Anliegen sind die Kritik von mehreren Seiten an der Führung des Verbandes durch dessen Präsidenten Ernst Weidenbusch. Das Münchner Amtsgerichts lehnte diese Versammlung nun ab. Begründet wird diese richterliche Entscheidung damit, dass die jährliche Versammlung bald stattfinden würde und die Punkte der Kritiker auf der Tagesordnung stünden. Die Kreisgruppen haben nun noch die Option, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. al


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