Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von PETA gegen das vom Ministerium für Ernnährung und Ländlichen Raum vertretene Land Baden-Württemberg auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16).
Die Klage von Peta auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation wurde abgewiesen. Foto: Archiv
Als Grund nannte das Gericht, dass PETA nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche, so die Sprecherin des Ministeriums Isabel Kling in einer Pressemitteilung.
Die Organisation hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland. Die gesetzlich festgelegten Kriterien schreiben aber vor, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, heißt es weiter in der Pressemitteilung. ln