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Landtag beschließt Nationalparkgesetz

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09.02.2015

Der Landtag in Mainz hat am 28. Januar dem Nationalparkgesetz von Rheinland-Pfalz zugestimmt. Damit hat der länderübergreifende Nationalpark Hunsrück-Hochwald die letzte formale Hürde genommen.

Der saarländische Landtag hatte das Gesetz bereits verabschiedet. Die Ministerpräsidenten Malu Dreyer (SPD) und Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatten bereits im Oktober einen Staatsvertrag über den Nationalpark unterschrieben.
 
In Rheinland-Pfalz werden etwa 9 200 Hektar Wald aus der Nutzung genommen, im angrenzenden Saarland sind es noch einmal rund 920 Hektar. Gravierende Auswirkungen auf die Jagdausübung in dem Gebiet werden erwartet. Erste „Wildmanagement-Maßnahmen“, um vor allem die Rotwildbestände zu reduzieren, sind bereits erfolgt.
 
Das Projekt soll neben dem Nationalpark als großes Naturschutzgebiet auch Effekte in der Tourismusförderung und Regionalentwicklung in der eher strukturschwachen Region freisetzen. Die dort ansässige Sägeindustrie als wesentliches Strukturelement lehnt das Projekt ab. Offiziell soll der neue Nationalpark an Pfingsten eröffnet werden.
mh

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