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Landesregierung fördert die durch Landwirte angeschafften Wildscheuchen

1968

Der Bayerische Bauernverband (BBV) weist in einer Pressemitteilung vom 24. Mai darauf hin, dass Landwirte aktuell bei der Anschaffung von optisch-akustischen Wildscheuchen gefördert werden können.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium fördert die Anschaffung von optisch-akustischen Wildscheuchen.
Foto: Agnes M. Langkau

Die Geräte sollen helfen, Jungwild vor der Mahd aus Wiesen zu vertreiben. Das bayerische Landwirtschaftsministerium habe eine Förderzusage gemacht, für die rund 800 Geräte angeschafft werden könnten, so der BBV. Pro Gerät werden rund 86 % maximal aber 112,90 inkl. MwSt., finanziert. Der Hersteller ist dabei egal. Pro Antragsteller sind maximal fünf Geräte förderfähig, die Mittel werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Wer bereits gefördert wurde, hat keinen erneuten Anspruch. Ansprechpartner beim BBV ist der Fachbereich Erzeugung und Vermarktung, Telefon 089/55873-113. Der BBV weist aber auch darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Vermeidung von Mähunfällen vielfältig sind, „von einer guten Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern bis zu Hightech-Lösungen“. vk

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