09.12.2015
Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat den Unteren Jagdbehörden nahe gelegt, bei der Genehmigung von Saufängen keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Das geht aus Schulungsunterlagen aus dem Juli und Oktober 2015 hervor.
Saufang (Foto: Vivienne Klimke) |
Der Saufang müsse nicht zwingend ultima ratio sein, sondern könne ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Bestandsreduktion sein, heißt es darin. Der Betrieb von Saufängen sei jagd- und tierschutzgerecht möglich. Der Bayerische Jagdverband (BJV) widerspricht dieser Auffassung. „Der Fang von Schwarzwild in einem Saufang ist nach unserer Ansicht nicht Teil einer regulären, waidgerechten Jagdausübung“, so ein Sprecher. „Er muss absolute Ausnahme bleiben.“ Ebenso wandte sich der Verband gegen ein Ansinnen des Ministeriums auf Schonzeitverkürzung für männliche Sauen und eine verschärfte Bachenbejagung im Winter. Er verwies auf den erneuten Anstieg der Jagdstrecke auf 71 203 Stück, der auf ein deutliches Plus in den privaten Jagdrevieren zurückgeht.
vk