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Startschuss für Landesjagdgesetz-Novelle

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Mit der Anhörung im Landtag beginnt die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes in Baden-Württemberg, die die rot-grüne Regierungsfraktion in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat.

In einer gemeinsamen Presseerklärung zu der Anhörung fordern die Naturschutzverbände NABU und BUND eine umfangreiche Reform. Ihre Punkte sind:
  • Abschaffung der Wildtierfütterung.
  • In Naturschutzgebieten muss sich die Jagd am Schutzziel ausrichten.
  • Tanne, Ahorn, Eiche und Elsbeere müssen sich auch ohne Wildzaun verjüngen können.
  • Das Wildtiermanagement soll durch Jäger, Vetreter der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz als auch Verkehrsplanung und Tourismus erarbeitet werden.
Die vollkommen jagdlich unbeleckten Naturschutzverbände schreiben in ihrer Erklärung unter anderem: „Jagd soll so gestaltet werden, dass nur Wild geschossen wird, das nicht gefährdet ist.“ Dabei ist ihnen offensichtlich entgangen, dass Jäger keine gefährdeten Arten bejagen.  red.

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