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Nabu klagt gegen Wolfsverordnung

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Der Nabu hat mit Unterstützung des Freundeskreises freilebender Wölfe und des WWF Deutschland Klage gegen die vor gut einem Jahr erlassene niedersächsische Wolfsverordnung eingereicht.

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2021 rund 4,2 Millionen Euro in Herdenschutzmaßnahmen investiert. (Foto: Animaflora PicsStock / AdobeStock)

Die Verbände begründen die Klage mit der aus ihrer Sicht niedrigschwelligen Freigabe von Wölfen und deren Einstufung als „verhaltensauffällig“. Sie bemängeln, dass die vier bisher aufgrund von Ausnahmeregelungen in Niedersachsen erlegten Wölfe nicht die waren, die man zuvor als verhaltensauffällig eingestuft hatte und sprechen von „Vergeltung“. „Effekt ist, dass in Niedersachsen die Nutztierrisse im Vergleich zu den übrigen Bundesländern mit Wolfsvorkommen überproportional gestiegen sind“, so die Verbände.

Laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung sind die Nutztierrisse in 2021 allerdings um 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das Land hat 2021 dafür rund 4,2 Millionen Euro in Herdenschutzmaßnahmen investiert. Der Nabu möchte zukünftig nicht nur Schafe durch Elektrozäune geschützt sehen, sondern auch Pferde und Rinder. Bisher werden die vom Land als wehrhaft eingestuft und müssen nicht geschützt werden, um Anspruch auf Schadensausgleich geltend zu machen. Auch auf den Deichen müsse laut Nabu zumindest der Versuch des Herdenschutzes unternommen werden.

„Der Nabu verharmlost die Lage“, erklärte Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Er geht davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Einschätzung teilen wird, dass Maßnahmen gegen die ungehinderte Vermehrung der Wolfspopulation zulässig sind. Das Landvolk plädiert für eine landesweit festzulegende Obergrenze der Wolfspopulation – ebenso wie Umweltminister Olaf Lies (SPD), der sich damit allerdings gegen seine Parteikollegin, die ehemalige Umweltministerin Svenja Schulze und deren Ministerialbeamte auf Bundesebene nicht hatte durchsetzen können.

mh


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