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Nachsuche auf Enten – Führige Finder

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Wenn beschossene Breitschnäbel nicht in Sichtweite verenden, ist der Jäger auf die Hilfe des Hundes angewiesen. Revierjagdmeister Sascha Schmitt hat die
fünf wichtigsten Punkte zusammmengefasst, die es dabei zu beachten gilt.

1. Wann wird nachgesucht?
Während des Ententreibens oder Striches wird kein Vierläufer zum Bringen geschnallt.
Die Hunde bleiben so lange bei ihren Führern, bis das Treiben abgeblasen wird. Eine Ausnahme bildet die Jagd an Fließgewässern mit stärkerer Strömung. In diesem Falle können die aufs Wasser gefallenen Enten unter Umständen bis zum Jagdende schon weit abgetrieben sein. Aus diesem Grund werden in Fließrichtung ein bis zwei Hundeführer
mit einigem Abstand (je nach Fließgeschwindigkeit) von der Korona postiert. Während des Treibens können diese bereits die antreibenden Breitschnäbel von ihren Hunden apportieren lassen. Je nach erwarteter Strecke kann ein Hundeführer für etwa vier Jagdgäste eingeplant werden. Diese Zahl ist bewusst so hoch gewählt, da sich dadurch längere Wartezeiten für die Gäste vermeiden lassen. Denn grundsätzlich dürfen die
Schützen ihre Stände nach „Hahn in Ruh“ erst verlassen, wenn sie den zuständigen
Hundeführer eingewiesen haben. Es hat sich daher bewährt, dass dieser gleichzeitig als Ansteller fungiert.

2. Der Nachsuchenführer
Ihm geben die Schützen genaue Auskunft über die Anzahl der erlegten und beschossenen Breitschnäbel. Nur so können sich Hundeführer und Jagdleiter ein Bild davon machen, wo und vor allem mit welchen Hunden nachgesucht werden muss. Erst wenn die Jäger von dannen gezogen sind, beginnen die Gespanne mit der Arbeit. Jeder Hund wird einzeln eingesetzt und nicht eine ganze Meute hinter einer kranken Ente hergeschickt. Absprachen
unter den Hundeführern sind also unerlässlich. Gerade wenn es um das Antragen von Fangschüssen geht, gebietet dies der Sicherheitsaspekt. Wird von verschiedenen Gruppen an mehreren Gewässern nachgesucht, sollte in jeder Gruppe mindestens ein ortskundiger
erfahrener Rüdemann anwesend sein. Er kann seine Mitstreiter über besondere Gefahrenpunkte, wie Hindernisse im Wasser, Abläufe, Steilkanten oder gefährliche Strömungen informieren. Dieser Gruppenführer trägt beim Nachsuchen am Gewässer die alleinige Verantwortung und ist seinen Helfern absolut weisungsbefugt. Im Vorfeld sollte das die Jagdleitung bei der Begrüßung eindeutig klären. Nur er entscheidet, wann,
wo und mit welchem Hund gearbeitet wird.

3. Einfache Suchen zuerst
Als Erstes werden die sichtig verendeten Enten durch die Hunde geborgen. Schwierigere Nachsuchen werden erst im Anschluss geführt und der Uferbereich sowie das angrenzende Umland abgesucht. Besonders an kleinen Teichen kommt es regelmäßig vor, dass die geflügelten Enten aussteigen und versuchen, an Land zu flüchten. Dort drücken sie sich
im hohen Bewuchs in Gewässernähe. Aber auch beim Angehen fallen oftmals getroffene Enten auf die gegenüberliegende Uferseite eines Fließgewässers. Deshalb müssen sich die Hunde problemlos auf die andere Uferseite schicken lassen, um dort in freier Verlorensuche
das erlegte Wild zu finden und zu bringen. Zunächst soll der Hund die Uferseite langsam absuchen, die unter Wind liegt. Die andere Seite wird erst später gearbeitet.
All dies setzt ein gewisses Können der eingesetzten Jagdhunde voraus. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei der Jagd auf Wasserwild brauchbare Hunde verfügbar sein müssen.

4. Der brauchbare Hund
Diese Brauchbarkeit jedoch ausschließlich von einer bestandenen Brauchbarkeits-oder auch Verbandsgebrauchsprüfung abhängig zu machen, trägt der oftmals diffizilen Wasserarbeit der Jagdhunde nur bedingt Rechnung. Eine bestandene Prüfung ist nur das Grundgerüst.
Die tatsächliche Brauchbarkeit zeigt sich nur im praktischen Jagdbetrieb. Ein junger Hund erhält seinen „Feinschliff“ erst in der Praxis. Natürlich muss er dazu jede mögliche Gelegenheit bekommen. Dennoch sollte die Jagdleitung bewusst darauf achten, dass nicht nur junge Hunde eingesetzt werden. Vor allem sollten diese nicht alleine mit ihren Führern arbeiten. Genügend erfahrene Hunde können den Debütanten bei schwierigen Nachsuchen unterstützend zur Seite stehen. Ganz gleich, ob an lauen Septemberabenden oder bei Nachtfrost im Dezember: Ein brauchbarer Vierläufer darf seine Wasserfreude nicht von der Umgebungstemperatur abhängig machen! Unter jeglichen Bedingungen muss er zuverlässig arbeiten. Härte gegen dichtes Schilf und kaltes Wasser sowie der Wille zur Folge sind die entscheidenden Tugenden, die er mitbringen muss. Doch nicht nur der unermüdliche Arbeitswille, sondern auch die Bereitschaft, mit seinem Führer zusammenzuarbeiten, entscheiden über den Erfolg einer Nachsuche. Er muss absolut sicher verlorenbringen, sauber apportieren und sich von seinem Führer leiten und einweisen
lassen.

5. Unterkühlung vermeiden
Auch beim Niederwild gilt der Grundsatz: Nachsuchenarbeit ist Gespannarbeit!
Besonders bei Kälte sollte deshalb der Hund – aus Rücksicht auf seine Gesundheit – nur so lange im Wasser bleiben, wie unbedingt nötig. Das funktioniert aber nur, wenn sich der
Hund im Wasser auch lenken lässt. Lediglich bei der Arbeit im dichten Schilf und auf der Schwimmspur der kranken Ente muss er auch ohne Einwirkung seines Herrn arbeiten können. Bei groß angelegten Jagden mit längeren Nachsucheneinsätzen ist es unerlässlich,
darauf zu achten, dass der emsige Verlorenbringer nicht unterkühlt. Sollten erste Anzeichen darauf hinweisen, wie beispielsweise das Stellen der Rückenhaare und Hochziehen der Nierenpartie, muss die Arbeit des Hundes sofort beendet werden. Am Auto wird er mit Handtüchern kräftig trocken gerieben und dann im wärmenden Fahrzeug
gelassen. Sinnvoll ist in diesem Fall eine Standheizung, die den Innenraum des Wagens schnell erwärmt. Wer nicht über diese Einrichtung verfügt, sollte dafür sorgen, dass der Hund schnellstmöglich in einen beheizten Raum gebracht wird, wo er sich aufwärmen
und seine Jacke trocknen kann. „Abreiben und Trockenlaufen“ reicht bei Weitem nicht aus, um die Gesundheit des Vierläufers zu schützen. Dass ein Jagdhund nach der Wasserjagd
nicht etwa in den Zwinger oder in den unbeheizten Fond des Fahrzeugs gehört, während sein Führer beim Schüsseltreiben sitzt, versteht sich von selbst.

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