Ministerien stellen Ausnahmereglung in Aussicht
Ab dem 29. April 2010 gilt eine neue EU-Verordnung, die verbietet, Munition bei Flugreisen auch im aufgegebenen Gepäck mitzunehmen.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband steht deswegen gemeinsam mit anderen Verbänden über das Forum Waffenrecht mit den beteiligten Ministerien in Kontakt.
Nach Auskunft der zuständigen Ministerien (Landwirtschaftsministerium, Verkehrsministerium und Innenministerium) soll noch vor dem 29. April eine generelle Ausnahmegenehmigung in Kraft treten, so dass der Transport – wie bisher – erlaubt bleibt.
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