Derzeit befindet sich der Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Landesjagdgesetzes in der Abstimmung. Nach Verbändebeteiligung und Kabinettsbeschluss beriet am 15. August der Agrarausschuss des Landtages über die geplante Novellierung.
Stöberhunde sollen zukünftig die Reviergrenze passieren dürfen.
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Diese sieht unter anderem eine Duldungspflicht für im Rahmen von Bewegungsjagden überjagende Hunde vor. Danach müssen die Jagdausübungsberechtigten in nicht an der Bewegungsjagd beteiligten Jagdbezirken das Überjagen von Hunden dulden, wenn dies unbeabsichtigt war, der Jagdtermin mindestens vier Wochen zuvor angezeigt wurde und zumutbare organisatorische Maßnahmen gegen ein Überjagen getroffen wurden. Außerdem kann die Jagdbehörde nun anordnen, dass Eigentümer und Nutzungsberechtigte befriedeter Bezirke auch unabhängig von Schonzeiten ihren Wildbestand zu verringern haben, wenn dies notwendig sein sollte.
Außerdem sollen bei der Nutria die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere bejagt werden dürfen, sodass der Muttertierschutz hier entfällt. Nutrias sollen zudem auch von Personen ohne Jagdschein gefangen werden dürfen.
Das Thema Schallminderer befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Bei der bleifreien Munition sieht Niedersachsen den Bund in der Pflicht, eine einheitliche Regelung zu treffen.
Der Landtag soll im Oktober über das neue Jagdgesetz entscheiden. Danach will man auch die Verordnung zum Jagdgesetz überarbeiten. Insbesondere zu den vom vormaligen Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) beschlossenen Einschränkungen der Gänsejagd werden dann Änderungen erwartet. mh