Ein Wiesel aus einer Wippbrettfalle in einen Sack zu schütteln und mit einem festen Schlag auf den Boden zu töten, hält das niedersächsische Landwirtschaftsministerium für nicht mehr tierschutzkonform. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums hervor.
Wiesel sollten laut Ministerium in einem Abfangkorb fixiert werden und mit einer kleinkalibrigen Schusswaffe erlegt werden.
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Soweit die Behörde erfährt, dass diese Methode im Rahmen von Fallenlehrgängen noch gelehrt wird, die gesetzlich notwendig sind um die Fallenjagd auszuüben, droht sie den Lehrgangsleitern mit Entzug der notwendigen Lehrbefugnis. Das Ministerium stützt sich dabei auf Urteile aus der Landwirtschaft, wonach ein Schlag gezielt auf den Kopf bsp. des Ferkels oder Huhnes erfolgen müsste, und auch hier das unkontrollierte Schlagen auf den Untergrund oder eine Wand nicht zulässig sei. Das Ministerium schlägt vor, das Wiesel in einem Abfangkorb zu fixieren und darin mit einer kleinkalibrigen Schusswaffe zu erlegen. hho