Die Vertiefung der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven ist vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vorläufig gestoppt worden.
Elbvertiefung wegen Artenschutz vorläufig gestoppt. Foto: Markus Hölzel |
Das Gericht gab am 17. Oktober einem Eilantrag der Naturschutzverbände Nabu und BUND statt. Sie hatten den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord angefochten. Die Unter- und Außenelbe soll so weit ausgebaggert werden, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 14,5 Metern den Hamburger Hafen erreichen können. Nach Ansicht der Kläger verstößt das Vorhaben gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts. Das Gericht gab dem Eilantrag statt, damit es nicht schon zu irreversiblen Eingriffen in Natur und Landschaft kommt.
Ob die Elbvertiefung überhaupt erfolgt, wird in einem noch ausstehenden Hauptverfahren geklärt. Gegen Jagdeinschränkungen als Kompensationsmaßnahmen für die Elbvertiefung hatten auch der Deutsche Jagdschutzverband und die Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt (s. WuH 16/2012, S. 8). Mh