Das Landesumweltministerium überdenkt derzeit die Jagdabgabe, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem mehrseitigen Protokollvermerk massive verfassungsrechtliche Bedenken an der aktuellen Fassung der Jagdabgaberegelung im Landesjagdgesetz NRW schriftlich formuliert hat.
Es befinden sich aufgrund jahrelanger Zuvielerhebungen und Überschussreste annähernd etwa neun Millionen Euro im Topf.
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Das Papier liege im Ministerium vor, und die Argumente werden gegenwärtig geprüft, bestätigte der stellvertretende Pressesprecher Peter Schütz auf Anfrage von WILD UND HUND. Eine Entscheidung werde wahrscheinlich vor Weihnachten fallen. Wobei es drei Möglichkeiten gebe: Die Jagdabgabe in Höhe von 45 Euro jährlich, die seit 2015 jeder Jäger beim Verlängern seines Jagdscheins zahlen muss, könnte ausgesetzt werden. Noch laufende bzw. bereits bewilligte Projekte könnten dann trotzdem zunächst weiter finanziert werden, weil aufgrund jahrelanger Zuvielerhebungen noch Überschussreste von annähernd etwa neun Millionen Euro im Topf sind. Alternativ könnte die Jagdabgabe dauerhaft abgeschafft oder auf eine neue rechtliche Grundlage mit klar definierten Kriterien gestellt werden. Die Entscheidung über die Jagdabgabe dürfte zusammen mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes geregelt werden, die auf jeden Fall vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden soll. chb