Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat am 22. Mai die 13 dort eingereichten Normenkontrollanträge gegen die Festlegung von Jagdzeiten in der Landesjagdzeitenverordnung abgelehnt.
Agrarminister Robert Habeck (Grüne) hatte im März für verschiedene Wildarten – darunter Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild sowie Wildkaninchen, Feldhasen, Ringeltauben und Nonnengänse die Jagdzeiten eingeschränkt. Für Saat- und Blässgänse, Höckerschwäne, Rebhühner und Elstern hatte sein Ministerium eine ganzjährige Schonzeit beschlossen.
Bei den Antragstellern handelte es sich um Jäger, die ihr Jagdausübungsrecht unverhältnismäßig ausgehöhlt sehen und befürchten, keine ausreichende Wildschadensvorsorge mehr betreiben zu können. Das OVG hat nun entschieden, dass sich das Ministerium als Verordnungsgeber innerhalb des Gestaltungsspielraums bewegt. Sollten einzelne Reviere übermäßig durch Wildschäden betroffen sein, könne man auf Einzelfallregelungen zurückgreifen.
Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils Beschwerde erhoben werden. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein will die Zustellung des Urteils und die Begründung abwarten, bevor er sich zum weiteren Vorgehen äußert. Insbesondere die Begründung des OVG zur Einschränkung der Eigentumsrechte der Betroffenen sei dabei von großem Interesse, hieß es auf Anfrage von WILD UND HUND. mh