Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz hat angeordnet, drei Windräder bei Dambach im Kreis Birkenfeld vorerst stillzulegen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war ein erneuter Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Drei Windräder werden bei Dambach im Kreis Birkenfeld stillgelegt. (Symbolbild)
Foto: Pixabay
Der NABU hatte beanstandet, dass die Windenergieanlagen (WEA) ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt worden waren, obwohl Rotmilane in unmittelbarer Nähe der Windräder brüteten. Der Rechtsstreit um die WEA bei Dambach dauert schon seit 2014 an. Die Stilllegung erfolgt bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung. aml