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Österreich: Neues Jagdgesetz schließt Gatter aus

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Das Burgenland (Österreich) erhält ein neues Landesjagdgesetz. Landesrätin Verena Dunst präsentierte am 20. September einen Entwurf, der in Kooperation mit einer Expertengruppe aus Forst, Landwirtschaft, Grundeigentümern und Jagd hervorgegangen ist.

Jagdgatter werden nicht mehr genehmigt. (Symbolbild)
Foto: Jürgen Weber

Wichtigste Änderung ist, dass das Land ab dem 1. Januar 2017 keine neuen Jagdgatter mehr genehmigen wird. Im Burgenland ist die Haltung von Wild in Gehegen auch zur Jagd gemäß §11 des Jagdgesetzes bislang erlaubt. Derzeit gibt es acht genehmigte Gatter, gegen die Tierschützer öffentlichkeitswirksam Sturm laufen. Vor allem der Unternehmer Alfons Mensdorff-Pouilly steht im Fokus von Kritik und Strafanzeigen.

Eine weitere Neuerung im Jagdgesetz ist, dass die Landwirte künftig bei den Wildschäden mit zehn Prozent Eigenbeteiligung in die Pflicht genommen werden. Das Gesetz soll zudem entbürokratisiert werden: Von bislang 197 Paragraphen wurde es im Entwurf auf 143 zusammengeschmolzen. vk


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