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Österreich/Steiermark: Aus für Krähenjagd

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Bislang galt in der Steiermark eine Ausnahme vom Verbot des Bejagens von Nebel- und Rabenkrähen. Jetzt heißt es aber Hahn in Ruh.

In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. (Foto: Markus Lück)

Ab 1. Juli ist die Verordnung außer Kraft gesetzt worden, wie top agrar aus Österreich berichtet. Das sei ein massiver Rückschritt für Artenvielfalt und Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, stellt dazu die Landwirtschaftskammer der Steiermark fest. Sie verlangt weiterhin einfache Regelungen zur Entnahme. Die Wildtierexpertin der Landwirtschaftskammer, Marlene Moser-Karrer, sieht eine klare Fehlentscheidung.

In Zukunft sollen Entnahmen nur durch langwierige Einzelgenehmigungsverfahren möglich sein. Diese sind erfahrungsgemäß nicht nur umständlich, sondern auch wenig aussichtsreich. Nach Ansicht der Landwirte gefährdet der Jagdstopp sowohl die Weidetiere und die landwirtschaftlichen Kulturen wie auch das ökologische Gleichgewicht der Beutetiere der Nebel- und Rabenkrähen. Die steirischen Bäuerinnen und Bauern appellieren an die steirische Landesregierung, die bestehende Verordnung um weitere drei Jahre in der bisherigen Form zu verlängern, so die Kammer.

Zuvor hatte die Landesregierung mitgeteilt, die Population von Nebel- und Rabenkrähen sei in einem schlechten Erhaltungszustand. Dies habe eine Erhebung, ergeben und deswegen werde die Entnahmeverordnung nicht verlängert. Die Landwirtschaftskammer bestreitet einen schlechten Erhaltungszustand der Krähen und berichtet über ganz erhebliche Schäden in der Landwirtschaft.

rdb

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