Im Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen) dürfen Rehböcke und Schmalrehe ab dem 1. April bejagt werden. Dies beschloss der Kreistag in einer Sitzung am 6. Februar mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP. Grüne und Linke waren dagegen und unterstellten den Jägern Profitgier, weil sie mehr Wildbret verkaufen wollten.
Auch Wildwarnreflektoren brachten im Landkreis Wolfenbüttel keine dauerhafte Absenkung der Wildunfallzahlen.Foto: Markus Hölzel
Der wahre Grund ist laut Kreisjägermeister Alfred Wesche aber das hohe Fallwildaufkommen: Von den jährlich rund 1 500 gestreckten Rehen im Landkreis geht rund ein Drittel auf das Konto des Straßenverkehrs. Im Landkreis gebe es nach Erhebungen der Polizei zahlreiche Unfallschwerpunkte. Um gerade hier effektiv und früh jagen zu können, habe laut Wesche der Jagdbeirat bereits 2015 einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den nun positiv entschieden worden sei. „Wir wollen nicht mehr Rehwild schießen als bisher“, sagte der Kreisjägermeister gegenüber WILD UND HUND. Doch wolle man zur Senkung der Unfallzahlen beitragen und die Möglichkeit der Bejagung nutzen, solange das Wild sichtbar sei. Durch den großflächigen Rapsanbau sei die Bejagbarkeit des Rehwildes ab 1. Mai schwierig. Andere Möglichkeiten wie Tempolimits, Duftzäune und Reflektoren hätten keine dauerhaften Erfolge gebracht. Nun wolle man mit der bis 2020 befristeten Regelung versuchen, den Fallwildanteil zu senken. mh