Die FDP-Fraktion hat aufgrund der zunehmenden Wolfsangriffe auf Nutztiere am 1. März den Entwurf einer Wolfsverordnung in den Landtag eingebracht. Diese sieht unter anderem vor, Wölfe schießen zu dürfen, die eine unmittelbare Gefahr für nicht umzäunte Nutztierherden, besiedelte Gebiete oder bewohnte Hofstellen darstellen.
Laut Verordnung sollen Wölfe, die eine unmittelbare Gefahr für nicht umzäunte Nutztierherden darstellen, entnommen werden können.
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„Die Politik hat sich bisher als weitgehend handlungsunfähig erwiesen. Die Menschen erwarten, dass endlich entschieden und gehandelt wird“, sagte der Landtagsabgeordnete Hermann Grupe. Zur Regulierung des Wolfsbestandes sei ferner die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit festgelegten Abschusszahlen notwendig. Der zuständige Umweltminister Olaf Lies (SPD) lehnte eine solche Verordnung nicht ab, bezeichnete den FDP-Entwurf aber als „völlig ungeeignet“. Eine eigene Landesvorschrift, die es erleichtere, Wölfe zu entnehmen, könne aber sinnvoll sein. Als einzige Fraktion sprachen sich die Grünen grundsätzlich gegen eine Wolfsverordnung aus. Sie setzen weiterhin ausschließlich auf den Weidetierschutz. mh