Der Landtag hat die Neuerungen zum Landesjagdgesetz in seiner Sitzung am 28. August mit der Regierungsmehrheit aus CDU, SPD und Grünen beschlossen. Wesentliche Änderungen sind die Aufnahme der Nilgans ins Jagdrecht sowie die Aufhebung des Verbotes von Schalldämpfern bei der Jagdausübung.
Ab sofort dürfen in Sachsen-Anhalt Schalldämpfer auf der Jagd verwendet werden.
Foto: Agnes M. Langkau
Beide Neuerungen sind wesentlich auf die Initiative des Landesjagdverbandes und seines kürzlich verstorbenen Präsidenten Hans-Heinrich Jordan (WuH berichtete) zurückzuführen. Zudem besteht nun die Duldungspflicht für das Überjagen von Jagdhunden im Zuge von vorher angemeldeten Bewegungsjagden. mh