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Sachsen: Schalldämpfer und Nachtzielgeräte erlaubt

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In Sachsen gilt ab dem 18. Februar ein geändertes Jagdgesetz. Das hat der Landtag in seiner Sitzung vom 31. Januar beschlossen. Um vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Jagd auf Schwarzwild zu erleichtern, hatten CDU und SPD einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Schalldämpfern und Nachtzieltechnik sowie die Fangjagd auf Schwarzwild erlaubt. Auch unabsichtlich überjagende Hunde müssen künftig geduldet werden. 

Nachtzieltechnik
Im Fall eines Ausbruchs der ASP in Sachsen dürfen Jäger Schwarzwild mithilfe von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik bejagen.
Foto: Dirk Waltmann

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) mahnt auf WuH-Anfrage zur Vorsicht: Unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes seien zunächst nur Schalldämpfer erlaubt. Außerdem müssten Jäger, die einen solchen erwerben und besitzen, auch weiterhin eine waffenrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde beantragen.

Für alle weiteren geplanten Änderungen gelte, dass diese erst wirksam werden, sobald das SMUL die entsprechenden Maßnahmen anordne. Dies sei erst der Fall, sollte die ASP im Bundesgebiet oder einem an Sachsen angrenzenden Staat ausbrechen. Allerdings gelte die Gesetzesänderung bisher nur für den Freistaat Sachsen und sei nicht durch das Bundeswaffengesetz abgedeckt. Jäger, die zur Nachtjagd auf Schwarzwild Nachtsicht- oder Nachtzieltechnik verwenden wollen, müssten daher weiterhin auch im Seuchenfall eine Genehmigung beim Bundeskriminalamt einholen. lf

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