Der Freistaat Sachsen hat das zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegte Kerngebiet im Landkreis Meißen aufgehoben.
(Symbolbild: blende11.photo /AdobeStock)
In diesem Gebiet sei seit Mai 2022 kein ASP-Fund mehr amtlich festgestellt worden. Das Gebiet umfasse Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf im Landkreis Meißen sowie der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen. Mit der Aufhebung dieser Zone würden auch die strengen Regeln für Landwirtschaft und Öffentlichkeit entfallen. Die errichteten Zäunungen um das Kerngebiet würden allerdings bestehen bleiben und seien zu dulden, um den Bewegungsradius des Schwarzwilds auch in Zukunft einzuschränken.
„Seit Sommer letzten Jahres mussten wir die Sperrzonen nicht entscheidend vergrößern, nun haben wir ein Gebiet, in dem seit Monaten kein ASP-Fall mehr festgestellt wurde. Dies zeigt, dass unsere Maßnahmen wirken. Wenn demnächst die Schutzkorridore um das Restriktionsgebiet komplett fertiggestellt sein werden, hilft uns das, die Tierseuche auf das jetzige Gebiet zu begrenzen und zu tilgen. Doch das bleibt eine langwierige Aufgabe“ so Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs.
Das bisherige Kerngebiet bleibe Bestandteil des Sperrgebiets II. Es gälten die für diese Zone erlassenen Regeln. So sei die Jagd auf alle Arten von Wild, auch auf Wildschweine, zwar wieder erlaubt, der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung von Wild sei aber nur erlaubt, wenn dies mindestens zwei Werktage vor Durchführung angezeigt werde. Die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild sei ausdrücklich angewiesen. Jagdausübungsberechtigte seien in ihren Revieren zur Ausübung der Jagd und zur Mitwirkung bei der Fallwildsuche verpflichtet und hätten diese zu dulden, wenn sie von Dritten auf behördliche Anordnung durchgeführt werde. Erlegtes Schwarzwild dürfe mit Genehmigung des örtlich zuständigen Landratsamtes nur im häuslichen Umfeld verwertet werden.
Ferner würden für gesund oder krank erlegte Wildschweine sowie deren Beprobung für den Fall der unschädlichen Beseitigung eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt. Hunde und Gegenstände, die bei der Jagd oder Fallwildsuche verwendet würden, seien entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren.
Für die Allgemeinheit werde Leinenzwang bei der Mitführung von Hunden angeordnet.
In Sachsen wurden bislang 1.976 ASP-Fälle (Stand: 13. Februar 2023) nachgewiesen.
PM/fh