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Salzburg: Neues Jagdgesetz beschlossen – Schalldämpfer erlaubt

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Das Land Salzburg hat am 2. Oktober sein novelliertes Jagdgesetz verabschiedet. Es soll voraussichtlich Mitte Oktober in Kraft treten. Zu den Änderungen gehört die Erlaubnis, Schalldämpfer bei der Jagd zu nutzen, das Verbot, Tiere aus Wildzuchtgattern auszusetzen sowie Regelungen zum verpflichtenden Abschuss invasiver Arten der entsprechenden EU-Liste, ein Verbot von Kirrungen mit restriktiven Ausnahmemöglichkeiten und das Ende der Genehmigungsfähigkeit von Wildgattern.

Wild, das vom Luchs und anderen Großräubern gerissen wurde, kann jetzt auf den Abschussplan angerechnet werden.
Foto: Harald Grunwald

Neu findet sich auch im Gesetz, dass Wild, das durch Braunbär, Wolf, Luchs oder Goldschakal gerissen wurde, auf den Abschussplan angerechnet wird, wenn dafür ein bestätigter Hinweis nach standardisierten Kriterien vorliegt. Das neue Gesetz eröffnet zudem die Möglichkeit der Einrichtung so genannter Maßnahmengebiete, in denen räumlich und zeitlich begrenzt Maßnahmen für Wald-, Wild- oder Umweltmanagement durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel der Vermeidung oder Bekämpfung von Wildschäden oder der Erhaltung von Wildlebensräumen dienen. Die Salzburger Jägerschaft äußerte sich zufrieden, Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof dankte allen Beteiligten für den Beschluss. vk

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