Hundehalter im österreichischen Bundesland Salzburg müssen künftig einen Sachkundenachweis besitzen.
Noch offen: Jagdhundeausbildung als Sachkundenachweis. Foto: Horst Niesters |
Das hat der Landtag hat am 4. Juli mit einer Änderung des Landessicherheitsgesetzes beschlossen. Demnach muss ab Inkrafttreten der Novelle jeder neu angeschaffte Hund binnen kurzer Frist bei der Gemeinde angemeldet werden. Der Halter muss Sachkunde sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Regelungen bestanden bisher nur für so genannte gefährliche Hunde, deren Haltung bewilligungspflichtig ist.
Ob die jagdliche Ausbildung eines Hundes als Sachkundenachweis dienen kann, wird derzeit diskutiert. Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zu dem Gesetz sieht vor, Leistungsprüfungen nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands anzuerkennen. vk