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Schleswig-Holstein: Befriedung durch Verbände abgeschafft

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Im Zuge der Haushaltsberatung am 21. Februar ist durch die Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, FDP und Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag entschieden worden, die Befriedung von Flächen aus ethisch-moralischen Gründen für juristische Personen zu streichen.

Jagdrevier
Landwirtschaftsminister Robert Habeck musste mit den neuen Regierungspartnern seine Initiative für die jagdliche Befriedung durch juristische Personen rückgängig machen.
Foto: Red.

Somit können nun lediglich noch natürliche Personen ihre Flächen aus Gewissensgründen befrieden lassen. Die entsprechende Änderung wird im Landesjagdgesetz vorgenommen.
Im Rest der Bundesrepublik sind entsprechende Anträge auch nur durch natürliche Personen möglich. In Schleswig-Holstein hatte die Vorgängerregierung aus SPD und Grünen auf Betreiben der Grünen und ihrem Landwirtschaftsminister Robert Habeck dies ursprünglich anders geregelt und vor allem den Naturschutzverbänden für ihre Flächen dadurch weitere Möglichkeiten geschaffen, die Jagd auf ihren Flächen zu verbieten. mh

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