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Schleswig-Holstein/Niedersachsen: Entschädigung auch ohne Wolfszaun

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In den Deichgebieten liegt die Latte für eine Entschädigung nach Wolfsrissen künftig niedriger. Das ergab ein Gespräch der Umweltminister Olaf Lies (SPD) aus Niedersachsen und Jan Philipp Albrecht (Grüne) aus Schleswig-Holstein mit der EU-Kommission am 1. Oktober.

Bei Wolfsrissen wird zukünftig einfacher Entschädigung geleistet.
Foto: Pixabay

Demnach könne an den Deichen nicht der gleiche Herdenschutz wie im Binnenland geleistet werden. Dort müssen die Weidetiere nicht mit wolfsabweisenden Zäunen geschützt werden, um Ausgleichszahlungen für tote Tiere nach Rissen zu erhalten. Präventiver Herdenschutz auf den Deichen sei mit den bisher entwickelten Methoden nicht verhältnismäßig. Das Gespräch zwischen Lies, Albrecht und der EU-Kommission verlief einvernehmlich. Einer generellen Forderung nach wolfsfreien Zonen in Küstenregionen erteilte die Kommission eine Absage. Diese sei in keiner Form von geltendem EU-Recht gedeckt. Es gehe laut Albrecht vielmehr darum, verhältnismäßigere Möglichkeiten des Herdenschutzes zu nutzen. Allerdings teilte er nicht mit, was dies sein könne. Auch die Praxis beider Bundesländer, im Konfliktfall lediglich einzelne Wölfe zum Abschuss freizugeben, bestätigte die EU-Kommission im Gespräch mit den Ministern. Sowohl Niedersachsen als auch Schleswig-Holstein versuchen seit rund einem halben Jahr vergeblich, solche „Problemwölfe zu erlegen. mh

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