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Schleswig-Holstein: Wolfspräventionsgebiet wächst

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Die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg sind ab dem 15. März offizielle Wolfspräventionsgebiete. Dort und im Kreis Herzogtum-Lauenburg – bereits seit 2015 Wolfspräventionsgebiet – finanziert das Land dauerhafte Herdenschutzmaßnahmen in vollem Umfang.

Immer neue Wolfspräventionsgebiete werden ausgewiesen, um Nutztierhalter besser wirtschaftlich gegen Isegrim abzusichern.
Foto: Willi Rolfes

Um auch künftig Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse zu erhalten, müssen die Halter von Schafen und Ziegen in Wolfspräventionsgebieten beim Land einen formlosen Antrag stellen, in dem sie erklären, dass sie ihre Herden angemessen schützen wollen. Das bedeutet: Wer einen solchen Antrag nicht stellt, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Anträge können per Email an die Adresse wolfspraevention@melund.landsh.de gerichtet werden. Bisher sind laut Umweltministerium mehr als 70 Anträge eingegangen. Die Ausstattung der Betriebe wird gestaffelt nach Betriebsgrößen bearbeitet, die Betriebe mit den meisten Tieren bekommen den Schutz zuerst. Größere Weidetiere, wie Pferde oder Rinder, gelten aufgrund ihrer Wehrfähigkeit in der Regel nicht als gefährdet. Sollten sie dennoch zu Schaden kommen, besagt die Regelung, dass auch ohne Antrag auf Präventionsschutz entschädigt wird. mh


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