Zumindest das Verständnis des Arnsberger Verwaltungsrichters hatte der 40-jährige Kläger, der mit der Schrotflinte einen Schrottdieb dingfest gemacht hatte: Da setze sich jemand für die Allgemeinheit ein, und dann werde ihm dafür auch noch der Jagdschein abgenommen, so der Richter.
Ob es beim Entzug des Jagdscheins durch den Kreis Soest (NRW) bleibt, erfährt der Kläger erst, wenn in einigen Wochen das Urteil schriftlich zugestellt wird.
Mehrfach war ein Schrottplatz im sauerländischen Erwitte von Schrottdieben heimgesucht worden. Der 40 Jahre alte Jäger hatte einen Verdacht, wer die Täter sein könnten und informierte die Polizei. Weil er sich von der jedoch im Stich gelassen fühlte, befolgte er den Hinweis, dass es am besten sei, die Diebe auf frischer Tat dingfest zu machen. Er zog sich einen Tarnanzug an und legte sich auf die Lauer. Seine Flinte – von der er aber keinen Gebrauch machte – nahm er aus Angst mit, hatte aber statt Schrot selbstgefertigte Salzladungen in den Läufen. Schließlich habe er niemanden verletzen wollen, zugleich aber gewusst, dass einer der Täter eine Pistole besitze.
Als das Diebestrio anrückte, gingen zwei aufs Schrottplatzgelände. Der Dritte stand Schmiere am Zaun. Den machte der Jäger dingfest und informierte dann die Polizei, die wenige Tage später auch die beiden anderen Langfinger festnahm. Die einschlägig Vorbestraften wurden verurteilt.
Weil er mit der Flinte zwar jagen, aber nicht Verbrechern nachstellen darf, sah sich aber auch der Jäger mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Das stellte die Staatsanwaltschaft zwar bald ein, doch der Kreis Soest kassierte den Jagdschein. Dagegen klagte der 40-Jährige vor dem Verwaltungsgericht.
chb