Einem Jäger aus Nordenham wurde vorgeworfen, am 13. Januar zwei „Schwäne“ erlegt zu haben. Tatort war die Abbehauser Wisch (Kreis Wesermarsch, Niedersachsen).
Anstelle solcher Höckerschwäne hatte ein Jäger völlig legal Graugänse erlegt. Foto: Franz Robiller |
Anlieger zeigten den Jäger an, weil sie davon ausgingen, dass es sich um Höckerschwäne gehandelt habe. Ein auf Umweltdelikte geschulter Polizeibeamter rückte daraufhin aus, um das erlegte Flugwild in Augenschein zu nehmen. Der im Naturschutz aktive Beamte bestätigte, dass es sich bei den beiden erlegten Wildvögeln um zwei Graugänse gehandelt hat.
Höckerschwäne haben in Niedersachsen vom 1. November bis 20. Februar Jagdzeit. Allerdings gilt die zusätzliche Regelung, sie vom 1. Dezember bis 20. Februar nur zur Schadensabwehr auf landwirtschaftlichen Flächen bejagen zu dürfen. Dazu müssen sie dann allerdings in Trupps einfallen. bd