Der Schweizer Bundesrat hat eine neue Jagdverordnung verabschiedet, die am 15. Juli in Kraft treten wird.
Nach der neuen Verordnung wird Jägern erleichtert, die geschützten Arten Biber, Luchs und Wolf zu bejagen, wenn Nutztiere beeinträchtigt oder der Wildbestand drastisch gefährdet wird. Außerdem können die Kantone zum Schutz von Wild unter Mitarbeit von Verbänden und Organisationen Wildruhezonen ausweisen. Sportler und Touristen dürfen diese nur zeitweise und auf ausgewiesenen Wegen betreten.
Weitere Änderungen sind unter anderem das Verbot von Totschlagfallen und der Verwendung von Bleischrot bei der Wasservogeljagd. Schonzeiten gelten nach der Neuregelung für alle Wildtiere – auch für die bisher ganzjährig jagdbaren Krähenvögel; für Schwarzwild und Kormoran werden hingegen die Schonzeiten verkürzt und neuerdings kann auch die Saatkrähe bejagt werden.
Mehr zur revidierten Jagdverordnung finden Sie unter www.bafu.admin.ch