Die Tierschutzorganisation “SOKO Tierschutz” hat ein Video veröffentlicht, indem eine Jägerin eine Katze in einer Lebendfangfalle mit drei Pistolenschüssen, davon zwei auf den Kopf, getötet haben soll. In dem Video wurden Gesichter und Stimmen unkenntlich gemacht. Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist empört und distanziert sich scharf von der Tat, die im Raum Friedberg/Aichach geschah.
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„Die Grundlage für unsere Jagd ist die Achtung vor der Schöpfung. Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar. Wir lernen unseren Jagdschülern, versehentlich gefangene Katzen grundsätzlich in ein Tierheim zu verbringen, wenn der Besitzer nicht bekannt ist“, betonte der jüngst gewählte BJV-Präsident Ernst Weidenbusch (WuH berichtete) laut Verband. Nach Jagdrecht ist es zwar erlaubt, dass Jäger wildernde Katzen erlegen dürfen, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. „Für die weidmännisch jagenden Jäger gilt jedoch das ungeschriebene Gebot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte“, heißt es in der Stellungnahme des BJV.
Im Auftrag des BJV soll nun der Jägerausschuss von Schwaben den Vorfall genaustens untersuchen, um gegebenenfalls ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit nach dem Bundesjagdgesetz einzuleiten. In solchen Fällen empfehle der Jägerausschuss den Behörden, dass der Schützin der Jagdschein entzogen werden sollte.
aml