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Sozialversicherung fördert Arbeitssicherheit

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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), in die auch zwangsweise Beiträge aus den Jagdrevieren fließen, fördert seit dem 1. August die Anschaffung von Arbeitssicherheitsprodukten, wie zum Beispiel ein aktiver Gehörschutz, Schnittschutzausrüstung oder Ähnliches.

Sozialversicherung fördert Arbeitssicherheit
Die SVLFG fördert seit dem 1. August die Anschaffung von Arbeitssicherheitsprodukten. (Symbolbild)
Foto: M. Stadtfeld

Jagdpächter können als Einzelbetrieb entsprechende Anträge stellen. Die Mitgliedsbetriebe sollen motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Je Betrieb kann ein Produkt, das der Arbeitssicherheit dient, mit maximal 100 Euro bezuschusst werden. Die Förderung ist auf insgesamt 200 000 Euro beschränkt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf svlfg.de. mh

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