Seinen Jagdschein verliert ein 74-jähriger Jäger aus Beckum aufgrund einer Verurteilung wegen Nötigung.
Das Amtsgericht Warendorf sah es als erwiesen an, dass der Rentner am 26. September vergangenen Jahres in Ennigerloh den Hund einer Familie auf im Feld erschossen und danach Passanten, Zeugen und Beteiligte des Vorfalls bedroht hatte. Einen Verstoß des Rentners gegen das Tierschutzgesetz sah das Gericht allerdings nicht. Die Erlegung eines Hundes, der sich der Einwirkung seines Führers entzogen habe, sei durch das Jagdgesetz gedeckt, meinte das Gericht.
Nach dem Schuss habe die 36-jährige Hundebesitzerin ihre Jacke über das sterbende Tier gelegt, um ihrem neunjährigen Sohn den Anblick zu ersparen, hieß es in der Verhandlung. Als sich das Tier im Todeskampf noch einmal aufgebäumt habe, solle der angeklagte Jäger mit dem Gewehrkolben mehrere Mal auf die Hündin eingeschlagen und ihr danach den Gnadenschuss verpasst haben. Ein Zeuge, der das Geschehen beobachtete hatte, kam mit einer Fotokamera zum Ort des Geschehens, um den Schützen abzulichten. Der 74-jährige Rentner soll den 54-jährigen Hausmeister dann mit den Worten “Hau ab, oder ich lade durch” bedroht haben. Der 54-Jährige nahm die Warnung ernst und suchte Deckung. Der Vorwurf der Bedrohung bestätigte sich dann auch während der gut zweistündigen Verhandlung. Gleich mehrere Zeugen sagten aus, dass der Beckumer Jäger die Drohung ausgesprochen habe. Der Rentner bestritt das allerdings ebenso wie die Schläge mit dem Gewehrkoben auf den Hund.
Das Urteil des Gerichtes lautete 2800 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze zu 40 Euro) wegen Nötigung. Damit ist die Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz nicht mehr gegeben.
-red-