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Hessische Jägerschaft erzielt Mulch-Kompromiss

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Noch bevor der Antrag zu Mulchpflicht in den Bundesrat gelangte,
rudert das Bundesland Hessen zurück. Nach einem Gespräch im hessischen
Umweltministerium am 27. Januar, an dem Vertreter der Landwirtschaft
und des Landesjagdverbandes teilnahmen, ist ein Kompromiss erzielt
worden. Er sieht vor, dass die Verpflichtung, stillgelegte Flächen
jährlich zu mulchen, nicht wieder eingeführt werden soll. Dafür wird
der Sperrzeitraum um einen Monat verkürzt. Nach diesem Vorschlag
dürfen die Brachen in der Zeit vom 1. April bis 15. Juni nicht
bearbeitet werden. Torsten Volkert, Pressesprecher des hessischen
Umweltministeriums, bestätigte gegenüber WILD UND HUND das
Sitzungsergebnis. Er zeigte sich zuversichtlich, für diesen Vorschlag
unter den CDU-geführten Ländern im Bundesrat eine Mehrheit zu
bekommen.
 
 
Viele Jägern und andere Naturschützer machten Anfang des Jahres mobil,
als bekannt wurde, dass die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg
die Wiedereinführung der Mulchpflicht auf stillgelegten
landwirtschaftlichen Flächen im Bundesrat durchsetzen wollten. Darüber
hinaus sollte der Sperrzeitraum vom 1. April bis 15. Juli komplett
abgeschafft werden. Dies hätte nicht nur für Feldhasen, Rehe und deren
Jungtiere fatale Folgen gehabt, die neue Regelung wäre auch ein
Todesurteil für seltene Bodenbrüter wie Feldlerche, Braunkehlchen und
Rebhuhn.
 
 
Dr. Nikolaus Bretschneider, der als Vorstandsmitglied des
Landesjagdverbandes Hessen an den Gesprächen teilnahm, sprach
gegenüber WILD UND HUND von einem tragbaren Kompromiss. „Wir konnten
das Schlimmste verhindern“, machte der Unterhändler deutlich.
Natürlich wäre es besser gewesen, räumte er ein, den Zeitpunkt des
Mulchens so weit wie möglich nach hinten zu legen. Allerdings werde
der 15. Juni von Naturschutzexperten als Stichtag genannt, was den
notwendigen Schutz der Wildtiere in der Brut- und Aufzuchtszeit
betreffe. Sollten innerhalb der Sperrfrist Mulcharbeiten aufgrund von
starker Verunkrautung notwendig sein, können die Landwirte weiterhin
Ausnahmen beantragen. Dr. Bretschneider rät daher allen
Revierinhabern, sich in Kooperation mit den Landwirten aktiv an der
Begrünung von stillgelegten Flächen zu beteiligen, damit ungeliebte
Pflanzen, wie die Ackerkratzdistel, gar nicht erst aufkommen und ein
Mulchen unnötig bleibe.
 
Markus Wörmann

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