In Sachen Katzenabschuss gibt es ein zumindest graduelles Umdenken bei Johannes Remmel. Das Ökologische Jagdgesetz des grünen NRW-Umweltministers stellt zwar den Abschuss verwilderter Hauskatzen unter Strafe.
„Aus Gründen des Vogelschutzes“ und „zur Abwehr einer aktuellen Tollwutgefahr“ könne es aber Ausnahmen geben. Das antwortet Remmel auf eine Kleine Anfrage von FDP-Landtagsabgeordneten. Wenn Katzen die Gelege von Wiesenbrütern beeinträchtigten, kann die Naturschutzbehörde „zukünftig aus Gründen des Vogelschutzes den Abschuss von Katzen anordnen“, so Remmel. „Des Weiteren kann die für die Tiergesundheit zuständige Stelle bei der Kreisordnungsbehörde zur Abwehr einer akuten Tollwutgefahr und in tollwutgefährdeten Gebieten zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Seuche den Abschuss von Katzen anordnen.“
Damit stellt sich die Frage, wer die Tiere schießen soll. Denn LJV-Justitiar Hans-Jürgen Thies hat inzwischen öffentlich erklärt, die Jäger könnten und wollten die Aufgabe nicht übernehmen. Der Abschuss von Katzen zähle nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr zur Jagdausübungspraxis, weswegen dafür auch kein Versicherungsschutz mehr existiere. Zudem seien Jäger „nicht die Erfüllungsgehilfen oder Befehlsempfänger des Naturschutzes“.
chb