Im niedersächsischen Landkreis Osterode muss sich ein Jäger demnächst vor Gericht verantworten. Er erschoss bei der Nachtjagd zwei Rinder der seltenen Rasse „Harzer Rotes Höhenvieh“, die er zuvor als Schwarzwild angesprochen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hat den 37-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung angeklagt. Sie wirft dem Schützen vor, die Schüsse abgegeben zu haben, ohne sicher gewesen zu sein, was er beschieße. Damit habe er den Tod der Rinder billigend in Kauf genommen. Der Wert der Rinder wird mit jeweils 3000 Euro veranschlagt.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt. Dagegen hatte der Jäger Einspruch eingelegt. Der Prozess beginnt Mitte März vor dem Amtsgericht Osterode. Nach dem Vorfall hatte der Schütze Waffe und Jagdschein freiwillig abgegeben.
mh