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Wählen für die Jagd

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Erstmalig haben sich Vertreter der Jagd mit der Liste 11 zur Wahl in den Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) gestellt. Das kündigte der Deutsche Jagdverband in einer Pressemeldung an. Die Vertreter wollen in Zukunft ein Mitspracherecht.

Die Briefwahl für den Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau findet am 31. Mai statt (Symbolbild).
Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com

„Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der SVLFG sorgen“, sagte Dr. Hans-Heinrich Jordan, Vertreter des DJV-Präsidiums. Stimmberechtigte Jagdpächter müssen sich für die Wahl bei der SVLFG registrieren. Meldeschluss ist der 7. April. Es können auch Mitpächter und Ehepartner zur Wahl gemeldet werden. Die Wahl zum 31. Mai findet als Briefwahl statt. Für weitere Fragen hat die SVLFG seit dem 13. März eine Hotline geschaltet unter: 030 889 117 117. red

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