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Waffenentzug wegen Gatterabschuss

1834

Ein Sportschütze aus dem Landkreis Kelheim muss seine Waffenbesitzkarte abgeben und sämtliche Waffen samt Munition unbrauchbar machen, weil er über fast zwei Jahrzehnte hinweg unberechtigt Damwild im Gehege seines Vaters erlegt hat.

Das hat das Verwaltungsgericht Kelheim beschlossen, nachdem der Waffenbesitzer dort Klage gegen einen entsprechenden Bescheid seines Landratsamts eingelegt hatte. Für den Abschuss des Damwilds wäre eine gesonderte Schießerlaubnis nötig gewesen, was dem Sportschützen bekannt war. Nachdem er diese Anfang der 1990er Jahre nach eigenen Angaben aber nicht erhalten konnte, nahm er dennoch jährlich Abschüsse vor. Aus diesen langjährigen bewussten Verstößen gegen das Waffengesetz resultierte für das Verwaltungsgericht der Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
(AZ. RN 4 K 11.168)
vk

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