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Waffenexporte: SIG-Sauer verurteilt

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Wegen eines Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz sind drei Manager des Pistolenherstellers SIG-Sauer aus Eckernförde vor dem Landgericht Kiel zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Weiterverkauf der Pistole des Typs SP 2022 an die kolumbianische Regierung hat weitreichende juristische Folgen.
Foto: dpa

Bei dem Exportantrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über den Verbleib von 47 000 gelieferten Pistolen des Typs SP 2022 war die USA angegeben. Über die SIG-Sauer Tochter in den USA gingen die Pistolen legal an die US-Beschaffungsbehörde TACOM. Diese lieferte den größten Teil der Waffen aber in das Konfliktland nach Kolumbien zur dortigen Nationalpolizei, was das Gericht als einen Verstoß gegen das deutsche Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sah. Eine Direktlieferung hätte das Außenwirtschaftsamt nach eigenen Angaben nicht zugestimmt. Vor Gericht gaben die Manager den Verstoß zu. In einer Presseerklärung von SIG-Sauer heißt es, die Manager hätten keine Kenntnisse vom Inhalt der Genehmigungsanträge gehabt, hätten aber die Verantwortung dafür übernommen, um allen Beteiligten eine monatelange und ­belastende Hauptverhandlung zu ­ersparen.

Die 3. Große Strafkammer verurteilte den Geschäftsführer der SIG-Tochter in den USA zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und zu 600 000 Euro Geldstrafe. Der deutschen Manager erhielten zehn Monate Bewährung und 600 000 beziehungsweise 60 000 Euro Strafe. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die seit 2014 ermittelt hatte. Außerdem sollen von der Firmengruppe im Rahmen der sogenannten Gewinnabschöpfung mehr als elf Millionen Euro eingezogen werden. red.

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