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Waffenrecht: Bundesrat plädiert für weitere Verschärfungen

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Der Bundesrat fordert ein verschäftes Waffengesetz. Das geht aus einer Stellungnahme zum „Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“ hervor, die am 20. September veröffentlicht wurde.

Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll das Waffenrecht weiter verschärft werden.
Foto: Sebastian Grell

Die Länder befürworten unter anderem, dass zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zukünftig Informationen von der zuständigen Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden sollen. Die Gefahren die von einem legalen Waffenbesitz ausgingen seien enorm, insbesondere durch Rechtsextremisten. Es bedürfe „dringend der Regelung, dass eine Speicherung als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder zur Tatbestandserfüllung der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.“ Dies sei kein kategorischer Ausschlussgrund, bedeutet faktisch aber eine Art Beweislastumkehr: Ein Antragsteller muss seine Verfassungstreue nachweisen, wenn es Bedenken gegen ihn gibt. Zudem wollen die Länder Armbrüste erwerbsscheinpflichtig machen: „Armbrüste in den falschen Händen sind eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund.“ rig

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