Am 1. September läuft eine Frist aus, um sogenannte „wesentliche Teile“, bestimmte Dekowaffen und Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss bzw. für Kurzwaffen mit mehr als 20 Schuss bei den Waffenbehörden anzumelden.
Am 1. September läuft eine Frist aus, um sogenannte „wesentliche Teile“, bestimmte Dekowaffen und Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss anzumelden (Foto: Joe Cereghino)
Diese sind nach der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr verbotene Gegenstände. Ihr Besitz ist strafbar. Erläuterungen und Beispiele, welche Teile und Waffen konkret betroffen sind, finden Sie unter bka.de.
rig