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Neue Geschossverbote: Waffensammler, aufgepasst!

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Sammler von Waffen und Munition müssen künftig einige Neuerungen beachten. Grund dafür ist die jüngste Änderung des Waffengesetzes im Sommer 2017, nach der nun nicht mehr nur der Besitz von Munition mit panzerbrechenden oder explodierenden Eigenschaften verboten ist. Von dem Besitzverbot betroffen sind mittlerweile auch alle Geschosse mit den oben genannten Eigenschaften. 

Munition
Verbotene Munition ist für Laien oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
Foto: dpa

Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrecht, mahnt auf WuH-Anfrage zur Vorsicht: Da die Kennzeichnungen insbesondere von Hartkerngeschossen nicht vereinheitlicht sind, sei es nicht immer einfach, ein verbotenes Geschoss als solches zu erkennen. Wird jedoch der Besitz solcher Munition oder Geschosse nachgewiesen, riskieren Waffenbesitzer, ihre Zuverlässigkeit zu verlieren. In der bis zum 1. Juli 2018 geltenden Übergangsfrist können betroffene Personen eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 WaffG beantragen sowie die entsprechenden Geschosse straffrei bei der zuständigen Behörde abgeben. lf


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