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WILD UND HUND: Jagdrecht

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Die Wiesel-Wippbrettfalle ist – wo noch erlaubt – häufig nach bestimmten Mindestmaßen zu bauen. Um den Fang von Mäusen und Mauswieseln zu verhindern, verlangt Niedersachsen ein Kippgewicht von 100 Gramm. Auch NRW kennt eine Gewichtseinstellung. Wahlweise kann auch eine runde Öffnung im Fangraum von 24 Millimetern zugelassen werden.

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