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Wisent-Untersuchungsergebnis geht an Staatsanwaltschaft

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Der am 21. Juni 2022 in einem Waldgebiet bei Selters (Westerwald) erlöste Wisentbulle zehrte an einer alten Schussverletzung.

Wisente unterliegen dem Jagdrecht, genießen jedoch eine ganzjährige Schonzeit (Foto: Heinz Lehmann)

Wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium heute mitteilt, hat der Untersuchungsbericht des knapp 300 Kilogramm schweren Tieres ergeben, dass der schlechte Zustand des Jungbullen beim Auffinden sehr wahrscheinlich auf eine alte Schussverletzung zurückzuführen ist. So hatte das Tier neben dem Fangschuss vom 21. Juni 2022 bereits eine ältere Schussverletzung am Sprunggelenk, die aufgrund einer bakteriellen Entzündung „mutmaßlich“ dazu geführt hat, dass das Tier weniger Nahrung zu sich nehmen konnte. Dies könnte laut Bericht den stark geschwächten und abgemagerten Zustand erklären, in dem das Tier aufgefunden wurde, und der als Begründung für die Tötung des Wisents im Polizeibericht aufgeführt wird.

Wisente sind nach dem Naturschutzrecht streng geschützt und genießen eine ganzjährige Schonzeit. Der Untersuchungsbericht wird deshalb von der Staatsanwaltschaft Koblenz nun hinsichtlich strafrechtlich relevanter Fragestellungen überprüft.

fh

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