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Wolfsentnahme im Schnellverfahren

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Niedersachsen plant als erstes Bundesland eine Wolfsentnahme im Schnellabschussverfahren.

Der genaue Ort und die mit der Entnahme beauftragten Personen werden aus Gründen des Schutzes dieser Personen nicht veröffentlicht. (Symbolbild: Halfpoint /AdobeStock)

Aufgrund wiederholter Nutztierrisse in der Region Hannover ist erstmalig in Niedersachsen geplant, eine Ausnahmegenehmigung für die Wolfsentnahme nach dem sogenannten Schnellabschussverfahren zu erlassen. Erst am vergangenen Wochenende wurde ein Rind gerissen – mit hinreichender Sicherheit durch einen Wolf.

Wie das Umweltministerium bekannt gab, soll die Ausnahmegenehmigung ab Dienstagabend und für eine Dauer von 21 Tagen gelten. Sofern ein Wolf im Abstand von 1.000 Metern um das aktuelle Rissgeschehen herum zurückkehre, könne er rechtsicher entnommen werden.

Das getötete Rind sei Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen gewesen. Damit sei ein ausreichender Schutz durch die Herde nach der Richtlinie Wolf gegeben. Seit September 2023 sei es in dem betreffenden Gebiet mehrfach zu Rissen an Rindern gekommen, welche einem Wolfsterritorium habe zugeordnet werden können. Der aktuelle Riss wäre somit der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten, womit aus Sicht des Landes die Kriterien für einen Schnellabschuss erfüllt sind.

Das Ministerium bereitet aktuell die Ausnahmegenehmigung für einen Schnellabschuss vor. Der genaue Ort und die mit der Entnahme beauftragten Personen würden aus Gründen des Schutzes dieser Personen nicht veröffentlicht.

fh


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