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Bayern: Zaun gegen Schwarzwild muss abgebaut werden

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Ein zehn Kilometer langer Schwarzwildschutzzaun an der Südseite des Oettinger Forsts muss abgebaut werden.

Das Foto zeigt den jetzt abzubauenden festen Schwarzwildzaun, durch den gerade ein Fuchs schlieft. (Foto: Verwaltung Oettingen-Spielberg/vk)

Eine entsprechende Berufung des Wald- und Zaunbesitzers, der Verwaltung Oettingen-Spielberg, hat der Verwaltungsgerichtshof in München zurückgewiesen. Das berichtete das Landwirtschaftliche Wochenblatt online am 26. Oktober. Schon 2017 hatten Verwaltungsgerichte den Abbau von Elektrozäunen im Oettinger Forst angeordnet. Anlass war eine Klage des Bund Naturschutz in Bayern und eines Privatklägers. Sie sahen das freie Betretungsrecht der Natur durch die Zäune eingeschränkt, obwohl diese an den Wegen Durchlässe und Tore enthielten, wie sie auch Weidezäune in den Alpen haben.

„Der Zaun hat seine beabsichtigte Wirkung, nämlich das Schwarzwild von den an langer Front an den Oettinger Forst angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten, von Beginn an zur Zufriedenheit, der von der Wildschadenssituation Betroffenen voll erfüllt“, resümierte ein Sprecher der Verwaltung. „Die praktischen Auswirkungen des Urteils gehen jetzt leider wieder zu Lasten der Landwirte, die aller Voraussicht nach nun wieder mit unkalkulierbaren Wildschäden rechnen müssen.“ Die rechtliche Auseinandersetzung dauerte über zwölf Jahre. Paradox genug: Fast zeitgleich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs brachte eine Landtagsanfrage zutage, dass das Landwirtschaftsministerium den Aufbau von wolfssicheren Herdenschutzzäunen im vergangenen Jahr mit über 1,6 Millionen Euro gefördert hat. Ein solcher Zaun ist laut Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mindestens 1,05 Meter hoch und besteht aus fünf Drähten. Dass er keinen Durchlass bieten darf, versteht sich von selbst. Einer Studie der LfL zufolge bräuchte es 57.000 Kilometer Zaun, um künftig bayerische Herden vor dem Wolf zu sichern.

vk


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