Ein Jäger aus Münster (Nordrhein-Westfalen) darf keinen Schalldämpfer erwerben. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Das vermeindliche Knalltrauma rechtfertigt die Benutzung eines Schalldämpfers nicht.
Foto: Bernd Helbach
Der Waidmann hatte bereits 2015 einen Antrag beim Polizeipräsidium gestellt, mit der Begründung, dass er bereits ein Knalltrauma erlitten hätte. Der Antrag wurde nicht genehmigt. Aus Sicht des Gerichts seien Schalldämpfer für den Gesundheitsschutz nicht von Nöten. Denn der Jäger könne Gehörschützer benutzen. ln