In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk hatte Schwarzwild erhebliche Schäden im Mais verursacht. Der geschädigte Landwirt meldete den Schaden bei der Gemeinde an, die Gemeinde verpflichtete den Jagdpächter, den Schaden voll zu ersetzen.
Hiergegen erhob der Jäger Klage. Zur Begründung machte er geltend, dass den Landwirt ein erhebliches Mitverschulden treffe, weil er ihm die Aussaat und den Eintritt der Milchreife nicht mitgeteilt hatte, obwohl in den vergangenen Jahren jeweils Wildschäden auf dieser Fläche entstanden waren. Er habe daher nicht rechtzeitig Abwehrmaßnahmen treffen können.
Das Urteil und Anmerkungen vom Vors. Richter am Verwaltungsgericht a. D. Mark G. v. Pückler lesen Sie in Jäger vor Gericht Nr. 350 in der WILD UND HUND 17/2013, die am 05. September im Handel erscheint.
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